Die Angebote in der Wort- & Zahlenwerkstatt sind i.d.R. Selbstzahler-Leistungen. Gerne übermitteln wir dir bei der Kontaktaufnahme unsere Gebührenordnung.
Unsere Gebührenordnung orientiert sich an den Richtlinien für therapeutische Berufe bzw. an üblichen Preisen im qualifizierten Coaching-Bereich.
Alle Unterstützungsmaßnahmen werden individualisiert auf dein Kind bzw. dich zugeschnitten. Wir arbeiten ausschließlich im Einzelsetting mit der entsprechenden beruflichen Expertise, die wir fortlaufend auf dem aktuellen Wissensstand der Forschung halten und durch qualitativ hochwertige Fortbildungen erweitern.
Auch die Kosten für eine Integrative Lerntherapie müssen in der Regel privat übernommen werden. Obwohl u.U. eine medizinische Diagnose im Hinblick auf die Lernschwierigkeiten durch eine Einrichtung für Kinder- und Jugendpsychiatrie erhoben und eine Lerntherapie empfohlen wird, ist diese jedoch nicht über die Krankenkasse abrechnungsfähig. Wir distanzieren uns an dieser Stelle ausdrücklich von kreativen Abrechnungsmodellen.
Nach § 35 a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe kann in besonderen Fällen, in denen die seelische Gesundheit des Kindes gefährdet ist, die Kostenübernahme für eine Integrative Lerntherapie beim Jugendamt beantragt werden. Dies ist aber an bestimmte Vorgaben geknüpft und muss im Einzelfall geklärt und abgewogen werden.
Wir beraten dich gerne.